Neuroprychologie bei Psychologische Praxis Zuber
Neuroprychologie bei Psychologische Praxis Zuber
Neuroprychologie
Neuroprychologie
 

Bei kognitiven Schwächen im Beruf oder im Alltag wie auch bei Lernschwierigkeiten in der Schule oder Ausbildung, sind manchmal neuropsychologische Funktionsschwächen des Gehirns die Ursache. In einer neuropsychologischen Untersuchung können kognitive Funktionen wie Aufmerksamkeit, Denken, Planen, Lernen, Gedächtnis, Sprache, Motivation in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschätzt werden. Dadurch können Schwächen und Stärken erkannt und therapeutische Möglichkeiten und Empfehlungen formuliert werden. Die Untersuchung erfolgt mittels neuropsychologischer Tests in Form von Papier- und Bleistiftverfahren sowie computergestützten Tests.

Fragestellungen / Tarife / Konditionen


Das Angebot richtet sich an Kinder ab Schulalter, Jugendliche und Erwachsene

Häufige Anliegen

  • Konzentrationsprobleme, Aufmerksamkeitsstörung (ADHS, ADS) 
  • Lese- Rechtschreibstörung (Legasthenie/Dyslexie) 
  • Rechenstörung (Dyskalkulie) 
  • Schulpsychologische Abklärungen, Intelligenzdiagnostik 
  • Standortbestimmung in der Berufs- und Studienwahl
  • Milde Kognitive Störung im Alter (MCI), Demenz
Tarif und Kostenträger für neuropsychologische Untersuchung und Beratung: 
Krankenkasse Grundversicherung (KVG): Abrechnung nach geltendem Tarif 
Selbstzahler: Fr. 180.- / Std. 

Krankenkasse (Grundversicherung) 
Die Kosten für neuropsychologische Abklärungen werden bei gegebener Indikation von der Krankenkasse (Grundversicherung) übernommen. Benötigt wird eine ärztliche Überweisung.

Invalidenversicherung (IV), Privatversicherungen

Als Neuropsychologin bin ich auf der Liste des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen (PVK-Liste). Besteht eine Kostengutsprache der IV für neuropsychologische Leistungen, werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV übernommen. Neuropsychologische Gutachten werden vom Auftraggeber übernommen.

Absage/Verschiebung von Terminen
Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Wenn Sie verhindert sind, können Sie den Termin bis 48 Stunden, resp. zwei Arbeitstage, vorher absagen oder verschieben. Ansonsten wird der Termin vollumfänglich verrechnet.


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